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Weshalb Lehrer damit ein Problem haben!
Vor 2 Tagen las ich eine Meldung auf www.heute.de. Sie hatte den Titel "Spickmich.de soll vor dem Verfassungsgericht landen". Als ich das las, konnte ich nur mit dem Kopf schütteln. Aber fangen wir von vorne an.
Was ist Spickmich.de?
Spickmich.de ist eine Seite für Schüler. Diese Seite ermöglicht es den Schülern ihre Lehrer anonym zu bewerten. Sie können ihnen Schulnoten von 1 bis 6 in vorgegebenen Kategorien, wie etwa "cool und witzig", "beliebt", "motiviert", "menschlich", "gelassen" und "guter Unterricht", vergeben. Damit die Schüler von ihren Lehrern keine Repressalien zu befürchten haben, kann man die Bewertungen erst nach Anmeldung einsehen, und die Bewertung selbst erfolgt anonym. Freie Kommentare sind jedoch nicht möglich. Diese Seite gibt es 2007 und wird von 3 Kölner Studenten betrieben. Im Prinzip haben sie damit eine Praxis, die an Universitäten schon seit längerer Zeit üblich ist, nämlich die Bewertung der Professoren, auf die Lehrer übertragen.
Für Kontroversen sorgte die Seite schon von Beginn an. Viele Lehrer fühlten sich in ihren Grundrechten verletzt. Einige sprechen sogar von Mobbing. Die Betreiber der Seite haben seitdem einiges erlebt: Anwaltsschreiben, Lehrer, die sich selbst bewertet haben, Schulleiter, die ihren Schülern "durch die Blumen" drohen.
Der größte Kritikpunkt liegt letztlich auch in der Natur der Sache: Die Manipulation! Die Bewertungen können nicht frei von Manipulationen sein. Ein Schüler kann sich mit mehreren eMail-Adressen auf der Seite anmelden. Ein Lehrer kann sich selbst anmelden, und sich selbst bewerten. Derartige Manipulationen wird man kaum in den Griff bekommen können.
Warum hat eine Lehrerin geklagt?
Eine Deutschlehrerin aus Moers erhielt auf Spickmich.de eine Gesamtnote von 4,3. Sie fühlte sich durch die Seite in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt und wollte, eine Löschung der Daten sowie eine Unterlassung durchsetzen. Sie ist mit ihren Klagen vor dem Landgericht und Oberlandesgericht in Köln gescheitert.
Zuletzt entschied der BGH in dieser Sache. Auch hier war die Lehrerin nicht erfolgreich. Am 23.06.2009 lehnt der BGH die Revision zurückgewiesen (VI ZR 196/08). Der BGH wägte hierbar das Recht auf freie Meinungsäußerung gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ab. Die Richter waren der Meinung, daß die Bewertungen freie Meinungsäußerungen darstellen, die die berufliche Tätigkeit der Klägerin betreffen. Bei einer Bewertungen der beruflichen Tätigkeit genießt ein Bürger nicht den gleichen Schutz wie in der Privatsphäre. Die Lehrerin muß, ebenso wie ihre Kollegen, eine Bewertung auf Spickmich.de hinnehmen, egal ob sie damit nun einverstanden sind oder nicht.
Das Urteil ist bei den Betreibern der Seite natürlich auf positive Resonanz gestoßen. Der BGH hat sich in seinem Urteil klar für die Meinungsfreiheit entschieden.
Bei den Lehrern kam das Urteil erwartungsgemäßt schlecht an. "Überhaupt nicht hilfreich" seien diese Bewertungen. Auch Marianne Demmer, Leiterin des GEW-Vorstandsbereichs Schule, meinte, die Bewertungen auf Spickmich.de seien nicht sinnvoll. Sie empfahl stattdessen den Schulen "eine gute Feedback-Kultur, um langfristig spickmich.de überflüssig zu machen".
Die Deutschlehrerin aus Moers, die gegen Spickmich.de klagte, will sich mit dem Urteil des BGH jedoch offensichlicht nicht zufrieden geben. Die zieht nun vor das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht.
Fazit:
Man hört von den Bildungsministern immer wieder man wolle Wettbewerb. Wettbewerb zwischen den Ländern. Wettbewerb zwischen den Universitäten. Wettbewerb zwischen den Schulen. Zum Wettbewerb gehört es jedoch, daß die Leistungsanbieter dieses Wettbewerbs vergleich können muß.
An den Universitäten ist schon seit langen üblich, daß die Studenten ihre Professoren am Ende des Semesters bewerten. An privaten Bildungseinrichtungen ist das auch nichts ungewöhnliches. Derartige Vergleichs- bzw. Bewertungsmöglichkeiten sind an Schulen jedoch bis heute nicht etabliert worden. Es galt hier also eine Lücke zu füllen. Gefüllt wurde sie von 3 Studenten aus Köln mit ihrer Seite Spickmich.de.
Wenn Frau Demmer den Schulen eine "gute Feadback-Kultur" empfiehlt, sollte sie wissen, daß dies an Schulen überhaupt erst einmal etabliert werden muß. Nur das wird mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht passieren. Denn Schüler werden sich hüten, Kritik an ihren Lehrern zu üben. Entweder die Kritik verhallt gänzlich ungehört, wenn ich persönlich schon mit mehr als einem Lehrer erlebt habe, oder die Schüler haben Repressalien seitens des betreffendes Lehrers zu erwarten. Wenn es eine solche "gute Feadback-Kultur" an den Schulen geben soll, müßten die Lehrer bereits während ihres Studiums, lernen wie man richtig mit Kritik umgeht. Denn die Kritikfähigkeit scheinen Lehrer bereits während des Studiums zu verlieren.
Was nun jene Deutschlehrerin aus Moers betrifft, seien wir einmal ehrlich: Hätte sie eine Gesamtnote von 1-2 erhalten, hätte sie höchstwahrscheinlich nicht geklagt. Der eigentliche Beweggrund dürfte wohl eher ihre Note von 4,3 sein. Und wenn sie deswegen sogar das höchste deutsche Gericht beschäftigt, zeigt mir das zwei Dinge:
1. Die Gesamtnote von 4,3 ist gerechtfertigt.
2. Lehrer können mit Kritik nicht umgehen.



