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Weshalb diese Bezeichnung nicht ganz richtig ist!
Das Europäische Parlament ist das größte demokratisch gewählte Parlament. Und es ist das einzige multinationale Parlament. In dieser Legislaturperiode sind 736 Abgeordnete vertreten. Die Zahl der Sitze, die ein Land hat hängt von dessen Bevölkerungszahl ab. Als bevölkerungsschwächstes Land hat Malta daher nur 5 Sitze, Deutschland hingegen 99. Die Abgeordneten arbeiten dort nicht nach ihrer nationalen Zugehörigkeit, sondern schließen sich nationenübergreifend zu Fraktionen zusammen. Derzeit gibt es folgende Fraktionen:
EVP-ED: Europäische Volkspartei und europäischer Demokraten. Deutsche Partei: CDU/CSU.
PSE: Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament. Deutsche Partei: SPD.
ALDE: Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa. Deutsche Partei: FDP.
UEN: Union für das Europa der Nationen
Grüne/EFA: Grüne/Freie Europäische Allianz. Deutsche Partei: Die Grünen
KVEL/NGL: Vereinigte Europäische Linke/Nordische Grüne Linke. Deutsche Partei: Die Linke.
IND/DEM: Unabhängigkeit/Demokratie
Die "Chefetage" des Parlaments ist das Präsidium. Die Leitung hat der Parlamentspräsident, der für 2,5 Jahre gewählt wird. Er vertritt das Parlament nach außen. Neben dem Präsidenten gibt es 14 Vizepräsidenten und 6 Quästoren. Sie haben beratende Funktion und kümmern vor allem um Verwaltungsaufgaben.
Bekannt ist, daß das Parlament an zwei Standorten vertreten ist. Das stimmt allerdings nicht. In Wahrheit ist es sogar an 3 Standorten vertreten.
Der bekannteste Parlamentssitz ist Straßburg. Eine Woche pro Monat verbringen die Abgeordneten dort. In Straßburg finden die Plenarsitzungen statt. Die Vorarbeit zu diesen Sitzungen findet in Brüssel statt. In Brüssel tagen die Fraktionen und die Ausschüsse. Der dritte Standort, den die meisten gar nicht kennen, ist Luxemburg. In Luxemburg befindet sich das Generalsekretariat, also die Verwaltung, des Parlaments. So werden allmonatlich tonnenweise Akten von Brüssel und Luxemburg nach Straßburg geschafft. Dieser Wanderzirkus kostet den europäischen Steuerzahler jedes Jahr rund 200 Millionen Euro.
Auch wenn immer wieder die Abschaffung dieses Wanderzirkus gefordert wird, wird da mit 99%iger Wahrscheinlich niemals passieren. Straßburg hat als Tagungsort historische Bedeutung. Die Stadt gilt als Symbol für die deutsch-französische Aussöhnung und damit für den Frieden. Dazu kommt, der Vorläufer des Parlaments, die Gemeinsame Versammlung, schon in Straßburg tagte. Und auf Druck Frankreichs und Luxemburgs wurde dieses Drei-Länder-Prinzip in die EU-Verträge von 1992 aufgenommen.
Welche Aufgaben hat das Parlament?
Zunächst einmal wirkt es an der Entstehung von Gesetzen mit. Dabei gibt es unterschiedliche Verfahren:
1. Mitentscheidungsverfahren: Hier hat das Parlament den größten Einfluß. Es berät gemeinsam mit dem Ministerrat über eine Gesetzesvorlage, kann einen Gesetzesentwurf ablehnen oder weitreichende Änderungen verlangen.
2. Anhörungsverfahren: Hier muß das Parlament lediglich angehört werden, ehe ein Gesetz verabschiedet wird. Der Ministerratmuß die Vorschläge des Parlamentes allerdings nicht annehmen.
3. Zustimmungsverfahren: Dies ist eine Art Veto-Recht des Parlamentes. Ein Gesetz kann in dem Falle also erst dann in Kraft treten, wenn das Parlament zustimmt. Dieses Verfahren beschränkt sich lediglich auf Zustimmung oder Ablehnung. Änderungsvorschläge kann das Parlament in diesem Falle nicht machen.
Die meisten Gesetze werden per Mitentscheidungsv
erfahren beschlossen.
Wie entsteht ein Gesetz?
Zu den Rechten des Parlaments gehört auch das Haushaltsrecht. Zusammen mit dem Rat legt das Parlament fest, wofür die Gelder der EU ausgegeben werden. Dabei wird ein mehrjähriger Finanzrahmen festgelegt. Der aktuelle Rahmen geht von 2007 bis 2013. Für das Jahr 2009 umfaßt das EU-Budget 133,8 Milliarden Euro.
Eine weitere Aufgabe des Parlaments ist es die Einhaltung der Gesetze zu überwachen. Dazu kann das Parlament Anfragen an Kommission und Rat stellen, die dann Rede und Antwort stehen müssen.
Darüber hinaus kann das Parlament Untersuchungssauschüsse einsetzen, mit denen es die Arbeit von Kommission und Rat überwachen kann. Dafür ist ein Antrag von 25 % der Abgeordneten nötig.
Das Parlament muß der Ernennung der Kommission zustimmen. Es kann der Kommission das Mißtrauen aussprechen und sie so zum Rücktritt zwingen.
Wie wird die Kommission gewählt?
Wer wählt das Parlament?
Das Parlament wird von allen wahlberechtigten EU-Bürgern gewählt. Es gibt dafür jedoch ein einheitliches EU-weites Wahlrecht. Stattdessen gilt in den einzelnen EU-Ländern deren eigenes Wahlrecht. Gewählt wird alle 5 Jahre.
Fazit:
Das Europäische Parlament ist allein dadurch, daß ein multinationales Parlament ist, eine Ausnahmeerscheinung. Es ist verantwortlich für einen Großteil der in Deutschland gelten Gesetze. Dennoch tritt es nicht wirklich in das Bewußtsein der Bürger. Die EU selbst ist den Bürgern noch immer fern. Noch immer gilt Brüssel vor allem als bürokratischer Moloch. Die Wahlbeteiligung lag im EU-Durchschnitt noch nie über 50 %. Und immer wieder wird die Wahl für das Parlament von den Bevölkerungen genutzt um mit der eigenen Regierung abzurechnen.
Vielleicht hat es seine eigene Wichtigkeit zu einem gewissen Chauvinismus verleitet. Die Bezeichnung Europäisches Parlament ist nämlich nicht ganz richtig. Ein Europäisches Parlament wird nämlich von allen Völkern Europas gewählt. Die Schweizer oder Norweger entsenden jedoch keine Abgeordneten in das Parlament, obgleich sie zu Europa gehören. Richtig wäre eine Bezeichnung wie „Parlament der Europäischen Union“. Denn nur Länder, die der EU angehören sind in diesem Parlament vertreten.



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