Mittwoch, 19. August 2009

Ulla Schmidt und ihr Dienstwagen

Eine Affäre, die eigentlich gar keine Affäre ist, zieht sich durch die Medien mittlerweile seit Wochen.

Worum geht es?

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat einen privaten Urlaub mit Spanien mit einem dienstlichen Termin verbunden. Zu diesem Zweck ließ ihren privaten Dienstwagen von Deutschland nach Spanien bringen. Dem Fahrer erlaubte sie dabei, seinen Sohn mitzunehmen, damit sich die beiden in Spanien ein paar schöne Tage machen können. Während dieser Tage wurde besagtes Dienstfahrzeug jedoch in Spanien gestohlen.

Warum die Aufregung?

Wir haben Wahlkampf. In Wahlkampfzeiten werden derartige Dinge sehr gerne vom politischem Gegner aufgegriffen, um den Konkurrenten zu diffamieren. Dazu nutzt man auch Dinge, die entsprechend der aktuellen Gesetzeslage gehandhabt werden.

Warum ist es keine Affäre?

Wir haben in Deutschland eine Dienstkraftfahrzeugrichtlinie. Die Länder haben eine, der Bund hat eine, Unternehmen haben eine. In dieser Richtlinie wird geregelt, wie ein Dienstwagen genutzt werden darf, wie diese Nutzung abgerechnet werden muß, wie ein Dienstwagen nicht genutzt werden darf, wer damit befördert werden darf, etc. etc. etc.

Sehen wir uns nun einmal § 14 dieser Richtlinie an:

§ 14 Personengebundene Dienstkraftfahrzeuge

(1)
Mitgliedern der Bundesregierung und Staatssekretären werden Dienstkraftfahrzeuge zur alleinigen und uneingeschränkten Nutzung (personengebundene Dienstkraftfahrzeuge) nach nachstehenden Maßgaben zugeteilt. Maßnahmen des Personenschutzes bleiben unberührt.
(2)
Für personengebundene Dienstkraftfahrzeuge gelten die Regelungen des 1. und 2. Abschnittes entsprechend, soweit sich nachfolgend keine Abweichungen ergeben.
(3)
Für Privatfahrten mit Zielort im Ausland gilt:
a)
Die Nutzung eines zweiten Dienstkraftfahrzeuges im Ausland ist nicht zulässig. Als Nutzung eines zweiten Fahrzeuges ist es nicht anzusehen, wenn es an den Zielort überführt wird, weil das erste Fahrzeug aus dienstlichen Gründen sofort wieder in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren muß.
b)
Staatssekretäre dürfen ihr Dienstkraftfahrzeug im Ausland nur nutzen, wenn der zuständige Bundesminister vorher zugestimmt hat.
Personengebunden ist hier ein juristischer Ausdruck für privat. Bundesministern und ihren Staatssekretären steht also ein privater Dienstwagen uneingeschränkt zur Verfügung. Und man ein Bundesminister kann mit seinem privaten Dienstwagen auch in den Urlaub fahren. Auch dann, wenn er im Ausland Urlaub macht.

Und jetzt sehen wir uns die Regelungen zur Abrechnung an:

§ 18 Entgelt für Fahrten zwischen Wohnung und Dienststelle

(1)
Für Abholfahrten nach § 12 Abs. 2 ist kein Entgelt zu entrichten, wenn die Entfernung zwischen Dienststelle und Wohnung nicht mehr als 30 Kilometer beträgt.
(2)
Für Abholfahrten ist für den Teil der Fahrleistung, der 30 km übersteigt, ein Pauschalbetrag für jeden gefahrenen Kilometer einschließlich Leerfahrten zu entrichten. Für Fahrten, die nach § 12 Abs. 2 Buchstabe b) durchgeführt werden, können Ausnahmen durch das Bundesministerium des Innern zugelassen werden. Die Höhe des Pauschalbetrages wird vom Bundesministerium der Finanzen besonders bekanntgemacht.
(3)
Die Besteuerung des in der unentgeltlichen Nutzung liegenden geldwerten Vorteils bleibt unberührt.
Nach § 18, 1 sind die Fahrten zwischen Dienststelle und Wohnung kostenlos, wenn die Entfernung nicht mehr als 30 km beträgt.

Entscheidend ist jedoch § 18, 3. Er sagt klar, daß ein privat genutzter Dienstwagen als geldwerter Vorteil zu betrachten ist.

Ein geldwerter Vorteil ist ein Sachbezug. Es sind grundsätzlich alle Güter, die einen Geldwert besitzen. Sie bereichern einen Arbeitnehmer, und damit letztlich seinen zu versteuernden Lohn (§ 8,1 EStG) erhöhen. Der Dienstwagen ist in Deutschland der häufigste geldwerte Vorteil.

Entgegen der Meinung vieler, zahlen auch Politiker Steuern. Die Diäten, die ein Bundestagsabgeordneter erhält, unterliegen zur Gänze der Einkommensteuerpflicht. So wie ein normaler Angestellter einen privatgenutzten Dienstwagen steuerlich geltend machen muß, muß dies auch ein Bundesminister. Laut Bundesrechnungshof, der die Fahrtenbücher von Ulla Schmidts Dienstwagen kontrolliert, hat sie sich rechtlich korrekt verhalten. Man kann ihr daher keinen Vorwurf machen.

Fazit:
Das die politischen Gegner diese "Affäre" für den Wahlkampf ausschlachten würden, war vorhersehbar. Es gehört zur politischen Wahlkampftaktik den Gegner bei jeder sich bietenden Gelegenheit anzugreifen. Tut man dies auf sachlicher Ebene, greift ihn also an seinem Programm an, ist dies auch völlig in Ordnung, und letztlich auch gewollt. Greift man in persönlich an, bedient sich dabei kleinlicher Erbsenzählerei, obwohl jeder weiß, daß Schmidt, mit ihrer privaten Nutzung nicht die einzige ist, nervt es nur. Und die Polikter aus den Hinterbänken, die diese Gelegenheit nutzen, um in der Presse aufzutauchen, sind eher lästig. Ebenso lästig sind die reflexartig ausgerufenen Rücktrittsforderungen.

Ulla Schmidt ist übrigens nicht allein. Ilse Aigner hat einen Dienstwagen ebenso privat genutzt, wie ihr Vorgänger Horst Seehofer. Beide von der CSU, wie wir wissen. Daneben gibt es noch Sigmar Gabriel, Wolfgang Tiefensee, Brigitte Zypries, Heidemarie Wieczorek-Zeul von SPD. Auch eine Ursula von der Leyen von der CDU nutzt ihren Dienstwagen privat. Und vor noch nicht allzulanger Zeit ist ein Herr Özdemir von den Grünen wegen einer "Bonusmeilenaffäre" vorübergehend vons einen Ämtern zurücktreten.

Tatsache ist, jeder der es kann, hat einen Dienstwagen mindestens einmal privat genutzt. Und wenn er diese private Nutzung ordentlich versteuert, kann man niemandem dafür einen Vorwurf machen.

Keine Kommentare: