Einer der Aufreger dieser Woche ist eine CD. Auf dieser CD befinden sich Daten, wie auf jeder anderen CD auch. Was diese CD jedoch von anderen unterscheidet ist, daß diese Daten die Kundendaten deutscher Kunden von Schweizer Banken sind. Um genau zu sein handelt es sich dabei um Credit Suisse. Auch daran wäre an sich nichts besonderes. Besonders wird es allerdings dann, wenn man weiß, daß jene Kunden ihr Geld in der Schweiz angelegt haben, um jenes Geld am deutschen Fiskus vorbeizuschleußen. Soetwas nennt man dann Steuerhinterziehung, und das ist in Deutschland eine Strattat.
Diese CD ist nun allerdings nicht einfach so per Post an das Bundesfinanzministerium geschickt worden. Ein Mann aus der Schweiz, bekannt ist über ihn verständlicherweise nichts, hat dem deutschen Staat diese CD zum Kauf angeboten. Er verlangt dafür eine Summe von 2,5 Mio. Euro. Angeblich kann der Fiskus mit Hilfe der Daten auf dieser CD eine Nachzahlung in Höhe von 100 Mio. Euro eintreiben. Mittlerweile gibt es Spekulationen, in denen sogar von 400 Mio. Euro die Rede ist. Und hier wird das ganze Pikant.
Es meldeten sich sofort Stimmen, die sagten, man müsse die CD unbedingt kaufen. Diese Stimmen kamen vor allem aus der SPD. Bedenkt man die Parteiprogrammatik der SPD ist das auch verständlich. Ebenfalls sofort meldeten sich andere, die der Meinung sind, man dürfe diese CD auf keinen Fall kaufen. Hier in Deutschland gehörte vor allem die FDP zu dieser Gruppe. Natürlich gehört auch die Schweiz zu den Kaufgegner. Auch das ist leicht verständlich. Die Kanzlerin und ihr Finanzminister hielten sich am längsten bedeckt. Man wolle die rechtliche Situation prüfen hieß es.
Anfang der Woche gab dann die Kanzlerin grünes Licht. Auch Schäuble stimmte zu. Man wolle sich in diesem Fall genauso verhalten wie vor 2 Jahren im Falle Liechtenstein. Damals wurden über den BND Daten über die deutsche Kunden der Liechtensteiner LGT-Bank gekauft. Der Preis lag damals bei 4,2 Mio. Euro. Allein die Steuernachzahlungen belaufen sich mittlweile auf rund 110 Mio. Euro.
Die Argumente der Kaufbeführworter sind recht simpel. Steuerhinterziehung ist ein Verbrechen. Wenn der Staat ein solches Verbrechen aufklären kann, indem er mit einem "Ganoven" Geschäfte macht, dann muß er das tun.
Die Argumente der Kaufgegner lassen sich in einem Satz zusammenfassen: Ein Rechtsstaat darf mit Ganoven keine Geschäfte machen.
So simpel diese Sätze erscheinen mögen, steckt in ihnen doch ein moralisches Dilemma. Ist es mit der Rechts-staatlichkeit vereinbar, wenn Informationen kauft, die höchstwahrscheinlich gestohlen sind? Ist es rechtsstaatlich in Ordnung, wenn also Hehlerware kauft? Welches Verbrechen wiegt schwerer: Geld zu stehlen, denn nichts anderes ist Steuerhinterziehung, oder Informationen zu stehlen?
Juristisch läßt sich diese Frage derzeit gar nicht beantworten. Es gibt nämlich keine rechtliche Grundlage, welche den Kauf solcher Daten erlaubt oder verbietet. Allerdings differenziert das Strafgesetz beim Diebstahl sehr wohl.
Darf ein Rechtsstaat Geschäfte mit "Ganoven" machen?
Tatsache ist, ein Rechtsstaat macht immer wieder Geschäfte mit Kriminellen. Die sog. "Kronzeugenregelung" ist nämlich nichts anderes. Bei Straftätern, die zur Aufklärung oder Verhinderung von Verbrechen beitragen, können Richter die Strafe mildern oder sogar ganz von der Strafe absehen. Die Voraussetzung ist, daß der Täter einer mittelschweren oder schweren Straftat sein Wissen offenbart, und durch dieses Wissen, eine schwere Straftat aufgeklärt oder verhindert werden kann. Derartige "Ganovengeschäftige" sind in einem Rechtsstaat nicht unüblich.
Ebenfalls ist es nicht unüblich, daß ein Rechtsstaat eine Belohnung aussetzt, damit Zeugen ihr Wissen preisgeben.
Die CD enthält Daten über 1 500 Bankkunden. Im Durchschnitt wären das also rund 66.000 € an hinterzogenen Steuern pro Bankkunde. Steuerhinterziehung ist eine Straftat nach § 370 Abgabenordnung. Je nach der schwere wird sie mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet. Eine Definition, ab welchem Betrag man von einer schweren Steuerhinterziehung spricht, gibt es nicht. Ein schwerer Fall liegt unter anderen dann vor, wenn der Täter "aus grobem Eigennutz in großem Ausmaß Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt". Bei einer Summe von rund 66.000 € ist nach meinem Empfinden ein "großes Ausmaß" bereits erreicht.
Steuerhinterziehung in diesem Umfang wiegt auch noch aus einem ganz anderen Grund schwerer, als der Diebstahl der Informationen. Jeder, der Steuern hinterzieht, profitiert dennoch von den Leistungen der Infrastruktur und des Sozialstaates. Dafür werden Steuern benötigt. Hinterzieht jemand Steuern, profitiert er letztlich von Leistungen, die andere für ihn bezahlen müssen. Auch in der Relation zum Einkommen ist Belastung von Bürgern mit hohem oder sehr hohem Einkommen in Deutschland geringer, als bei Bürger mit mittlerem Einkommen.
Ein weiterer Grund sollte nicht außer Acht gelassen werden. Sein Einkommen oder Vermögen in ein Land zu verfrachten, indem es neben dem Steuervorteil auch noch Bankgeheimnis gibt, ist ein Privileg, das sich in erster Linie Reiche und Wohlhabende leisten können. Wer ein niedriges bis mittleres Einkommen hat, kann sich dieses Privileg nicht leisten. Gleichwohl haben letzere für dieses Privileg der Reichen bezahlt, indem man ihnen ihre finanzielle Privatsphäre weggenommen hat.
Warum regt sich besonders die Schweiz auf?
Eigentlich könnte es der Schweiz egal sein. Es sind keine schweizer Bürger davon betroffen, sondern ausschließlich Deutsche.
Verständlich wird es, wenn man weiß, daß allein deutsche Bundesbürger nach einer Schätzung über 100 Mrd. Euro Schwarzgeld bei schweizer Banken angelegt haben sollen. Dieses Kapital zu verlieren, wäre für die Schweiz ein harter Schlag. Das Argument, man wolle die Privatsphäre unbescholtener Bürger schützen, verfängt aus diesem Grund nicht.
Die Schweiz kann natürlich drohen. Doch das einzige, womit sie drohen kann, ist mit den Abbruch der Gespräch über das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland. Das ist aber auch schon alles. Denn Druck kommt nicht nur aus Deutschland. Die USA haben im vergangenen Jahr die Überstellung von mehreren Tausend UBS- Kundendaten verlangt. Die Italiener gehen massiv gegen den Finanzplatz Tessin vor. Frankreich hat eine CD mit Daten der Genfer Filiale der HSBC. Für den schweizer Finanzplatz wird es mehr und mehr ungemütlich. Früher oder später wird das Bankgeheimnis, daß in der Schweiz erst 1934 eingeführt wurde, abgeschafft werden.
Fazit:
Mein persönliches Fazit ist kurz und bündig: Die CD muß gekauft werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Daten verwendet werden. Allein der Besitz der CD wird zu einer ganzen Reihe von Selbstanzeigen, und damit zu Steuernachzahlungen führen.

Diese CD ist nun allerdings nicht einfach so per Post an das Bundesfinanzministerium geschickt worden. Ein Mann aus der Schweiz, bekannt ist über ihn verständlicherweise nichts, hat dem deutschen Staat diese CD zum Kauf angeboten. Er verlangt dafür eine Summe von 2,5 Mio. Euro. Angeblich kann der Fiskus mit Hilfe der Daten auf dieser CD eine Nachzahlung in Höhe von 100 Mio. Euro eintreiben. Mittlerweile gibt es Spekulationen, in denen sogar von 400 Mio. Euro die Rede ist. Und hier wird das ganze Pikant.
Es meldeten sich sofort Stimmen, die sagten, man müsse die CD unbedingt kaufen. Diese Stimmen kamen vor allem aus der SPD. Bedenkt man die Parteiprogrammatik der SPD ist das auch verständlich. Ebenfalls sofort meldeten sich andere, die der Meinung sind, man dürfe diese CD auf keinen Fall kaufen. Hier in Deutschland gehörte vor allem die FDP zu dieser Gruppe. Natürlich gehört auch die Schweiz zu den Kaufgegner. Auch das ist leicht verständlich. Die Kanzlerin und ihr Finanzminister hielten sich am längsten bedeckt. Man wolle die rechtliche Situation prüfen hieß es.
Anfang der Woche gab dann die Kanzlerin grünes Licht. Auch Schäuble stimmte zu. Man wolle sich in diesem Fall genauso verhalten wie vor 2 Jahren im Falle Liechtenstein. Damals wurden über den BND Daten über die deutsche Kunden der Liechtensteiner LGT-Bank gekauft. Der Preis lag damals bei 4,2 Mio. Euro. Allein die Steuernachzahlungen belaufen sich mittlweile auf rund 110 Mio. Euro.
Die Argumente der Kaufbeführworter sind recht simpel. Steuerhinterziehung ist ein Verbrechen. Wenn der Staat ein solches Verbrechen aufklären kann, indem er mit einem "Ganoven" Geschäfte macht, dann muß er das tun.
Die Argumente der Kaufgegner lassen sich in einem Satz zusammenfassen: Ein Rechtsstaat darf mit Ganoven keine Geschäfte machen.
So simpel diese Sätze erscheinen mögen, steckt in ihnen doch ein moralisches Dilemma. Ist es mit der Rechts-staatlichkeit vereinbar, wenn Informationen kauft, die höchstwahrscheinlich gestohlen sind? Ist es rechtsstaatlich in Ordnung, wenn also Hehlerware kauft? Welches Verbrechen wiegt schwerer: Geld zu stehlen, denn nichts anderes ist Steuerhinterziehung, oder Informationen zu stehlen?
Juristisch läßt sich diese Frage derzeit gar nicht beantworten. Es gibt nämlich keine rechtliche Grundlage, welche den Kauf solcher Daten erlaubt oder verbietet. Allerdings differenziert das Strafgesetz beim Diebstahl sehr wohl.
Darf ein Rechtsstaat Geschäfte mit "Ganoven" machen?
Tatsache ist, ein Rechtsstaat macht immer wieder Geschäfte mit Kriminellen. Die sog. "Kronzeugenregelung" ist nämlich nichts anderes. Bei Straftätern, die zur Aufklärung oder Verhinderung von Verbrechen beitragen, können Richter die Strafe mildern oder sogar ganz von der Strafe absehen. Die Voraussetzung ist, daß der Täter einer mittelschweren oder schweren Straftat sein Wissen offenbart, und durch dieses Wissen, eine schwere Straftat aufgeklärt oder verhindert werden kann. Derartige "Ganovengeschäftige" sind in einem Rechtsstaat nicht unüblich.
Ebenfalls ist es nicht unüblich, daß ein Rechtsstaat eine Belohnung aussetzt, damit Zeugen ihr Wissen preisgeben.
Die CD enthält Daten über 1 500 Bankkunden. Im Durchschnitt wären das also rund 66.000 € an hinterzogenen Steuern pro Bankkunde. Steuerhinterziehung ist eine Straftat nach § 370 Abgabenordnung. Je nach der schwere wird sie mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet. Eine Definition, ab welchem Betrag man von einer schweren Steuerhinterziehung spricht, gibt es nicht. Ein schwerer Fall liegt unter anderen dann vor, wenn der Täter "aus grobem Eigennutz in großem Ausmaß Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt". Bei einer Summe von rund 66.000 € ist nach meinem Empfinden ein "großes Ausmaß" bereits erreicht.
Steuerhinterziehung in diesem Umfang wiegt auch noch aus einem ganz anderen Grund schwerer, als der Diebstahl der Informationen. Jeder, der Steuern hinterzieht, profitiert dennoch von den Leistungen der Infrastruktur und des Sozialstaates. Dafür werden Steuern benötigt. Hinterzieht jemand Steuern, profitiert er letztlich von Leistungen, die andere für ihn bezahlen müssen. Auch in der Relation zum Einkommen ist Belastung von Bürgern mit hohem oder sehr hohem Einkommen in Deutschland geringer, als bei Bürger mit mittlerem Einkommen.
Ein weiterer Grund sollte nicht außer Acht gelassen werden. Sein Einkommen oder Vermögen in ein Land zu verfrachten, indem es neben dem Steuervorteil auch noch Bankgeheimnis gibt, ist ein Privileg, das sich in erster Linie Reiche und Wohlhabende leisten können. Wer ein niedriges bis mittleres Einkommen hat, kann sich dieses Privileg nicht leisten. Gleichwohl haben letzere für dieses Privileg der Reichen bezahlt, indem man ihnen ihre finanzielle Privatsphäre weggenommen hat.
Warum regt sich besonders die Schweiz auf?
Eigentlich könnte es der Schweiz egal sein. Es sind keine schweizer Bürger davon betroffen, sondern ausschließlich Deutsche.
Verständlich wird es, wenn man weiß, daß allein deutsche Bundesbürger nach einer Schätzung über 100 Mrd. Euro Schwarzgeld bei schweizer Banken angelegt haben sollen. Dieses Kapital zu verlieren, wäre für die Schweiz ein harter Schlag. Das Argument, man wolle die Privatsphäre unbescholtener Bürger schützen, verfängt aus diesem Grund nicht.
Die Schweiz kann natürlich drohen. Doch das einzige, womit sie drohen kann, ist mit den Abbruch der Gespräch über das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland. Das ist aber auch schon alles. Denn Druck kommt nicht nur aus Deutschland. Die USA haben im vergangenen Jahr die Überstellung von mehreren Tausend UBS- Kundendaten verlangt. Die Italiener gehen massiv gegen den Finanzplatz Tessin vor. Frankreich hat eine CD mit Daten der Genfer Filiale der HSBC. Für den schweizer Finanzplatz wird es mehr und mehr ungemütlich. Früher oder später wird das Bankgeheimnis, daß in der Schweiz erst 1934 eingeführt wurde, abgeschafft werden.
Fazit:
Mein persönliches Fazit ist kurz und bündig: Die CD muß gekauft werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Daten verwendet werden. Allein der Besitz der CD wird zu einer ganzen Reihe von Selbstanzeigen, und damit zu Steuernachzahlungen führen.

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