Gegen 17:10 verkündete Horst Lammert, der Bundestagspräsident, das Ergebnis des 2. Wahlganges. Es lautet wie folgt:
Wulff (Schwarz-Gelb): 615 Stimmen
Gauck (Rot-Grün): 490 Stimmen
Jochimsen (Linke): 123 Stimmen
Rennicke (NPD): 3 Stimmen
Enthaltung: 7 Stimmen
Ungültig: 1 Stimme
Erneut hat Wulff nicht die erforderliche absolute Mehrheit erreicht. Es wird nun also zu einem dritten Wahlgang kommen. Das gab es zuvor nur zwei Mal. Das erste Mal am 05.03.1969 bei der Wahl Heinemanns. Das zweite Mal am 23.05.1994 bei der Wahl Roman Herzogs. In den anderen 12 Bundesversammlungen war ein dritter Wahlgang nicht nötig, da der Kandidat die absolute Mehrheit spätestens im 2. Wahlgang erreichte.
In diesem Wahlgang hat Gauck wiederum 30 Stimmen aus dem Schwarz-Gelben Lager erhalten. Man kann durchaus annehmen, daß es im Schwarz-Gelben Lager Wahlmänner gibt, die Gauck aus Sympathie bzw. Überzeugung wählten, und nicht, um der Koalition einen Denkzettel zu erteilen.
Fazit:
Ob es nun Stratiegie ist oder persönliche Überzeugung, die dazu geführt hat, daß im zweiten Wahlgang Gauck 30 Stimmen von der schwarz-gelben Seite erhält, läßt sich nicht mit Gewißheit sagen. Jedenfalls ist es für Merkel keine angenehme Situation. Müßte sie im ersten Wahlgang bereits eine Ohrfeige einstecken, so mußte sie nun die andere Wange hinhalten.
Interessant wird nun sein, wie sich die Linke verhält. Die Stimmen von SPD, Grüne und Linke ergeben zusammen 584 Stimmen. Die Union und FDP kommen zusammen auf 644 Stimmen. Davon muß man aber jedoch die FDP-Abgeordneten aus Sachsen abziehen, die sich schon im Vorfeld entschieden haben für Gauck zu stimmen, und dies auch öffentlich gesagt haben. In dem Falle muß man Gauck noch 4 Stimmen hinzurechnen, und bei Wulff 4 Stimmen abziehen. Dennoch würde es für Gauck in diesem Falle nicht reichen. Er käme dann auf 588 Stimmen, Wulff auf 640. Da der Kandidat im 3. Wahlgang nur noch eine relative Mehrheit braucht, ist Wulff gewählt. Würde das Ergebnis im 3. Wahlgang so ausfallen, wie im zweiten, wäre Wulff ebenfalls der neue Bundespräsident. Würde sich die Linke für Gauck entscheiden, so käme er bei diesem Ergebnis auf 613 Stimmen.
Angenommen Gauck würde im 3. Wahlgang zum neuen Bundespräsidenten gewählt, so hätte das rein rechtlich keine Konsequenzen. Da Gauck auch in der Union und der FDP Respekt genießt, könnte die Koalition durchaus mit ihm Leben. Dem stehen jedoch rechtliche Realität und Psychologie entgegen. Und psychologisch wäre ein Präsident Gauck für Schwarz-Gelb eine Katastrophe.

Wulff (Schwarz-Gelb): 615 Stimmen
Gauck (Rot-Grün): 490 Stimmen
Jochimsen (Linke): 123 Stimmen
Rennicke (NPD): 3 Stimmen
Enthaltung: 7 Stimmen
Ungültig: 1 Stimme
Erneut hat Wulff nicht die erforderliche absolute Mehrheit erreicht. Es wird nun also zu einem dritten Wahlgang kommen. Das gab es zuvor nur zwei Mal. Das erste Mal am 05.03.1969 bei der Wahl Heinemanns. Das zweite Mal am 23.05.1994 bei der Wahl Roman Herzogs. In den anderen 12 Bundesversammlungen war ein dritter Wahlgang nicht nötig, da der Kandidat die absolute Mehrheit spätestens im 2. Wahlgang erreichte.
In diesem Wahlgang hat Gauck wiederum 30 Stimmen aus dem Schwarz-Gelben Lager erhalten. Man kann durchaus annehmen, daß es im Schwarz-Gelben Lager Wahlmänner gibt, die Gauck aus Sympathie bzw. Überzeugung wählten, und nicht, um der Koalition einen Denkzettel zu erteilen.
Fazit:
Ob es nun Stratiegie ist oder persönliche Überzeugung, die dazu geführt hat, daß im zweiten Wahlgang Gauck 30 Stimmen von der schwarz-gelben Seite erhält, läßt sich nicht mit Gewißheit sagen. Jedenfalls ist es für Merkel keine angenehme Situation. Müßte sie im ersten Wahlgang bereits eine Ohrfeige einstecken, so mußte sie nun die andere Wange hinhalten.
Interessant wird nun sein, wie sich die Linke verhält. Die Stimmen von SPD, Grüne und Linke ergeben zusammen 584 Stimmen. Die Union und FDP kommen zusammen auf 644 Stimmen. Davon muß man aber jedoch die FDP-Abgeordneten aus Sachsen abziehen, die sich schon im Vorfeld entschieden haben für Gauck zu stimmen, und dies auch öffentlich gesagt haben. In dem Falle muß man Gauck noch 4 Stimmen hinzurechnen, und bei Wulff 4 Stimmen abziehen. Dennoch würde es für Gauck in diesem Falle nicht reichen. Er käme dann auf 588 Stimmen, Wulff auf 640. Da der Kandidat im 3. Wahlgang nur noch eine relative Mehrheit braucht, ist Wulff gewählt. Würde das Ergebnis im 3. Wahlgang so ausfallen, wie im zweiten, wäre Wulff ebenfalls der neue Bundespräsident. Würde sich die Linke für Gauck entscheiden, so käme er bei diesem Ergebnis auf 613 Stimmen.
Angenommen Gauck würde im 3. Wahlgang zum neuen Bundespräsidenten gewählt, so hätte das rein rechtlich keine Konsequenzen. Da Gauck auch in der Union und der FDP Respekt genießt, könnte die Koalition durchaus mit ihm Leben. Dem stehen jedoch rechtliche Realität und Psychologie entgegen. Und psychologisch wäre ein Präsident Gauck für Schwarz-Gelb eine Katastrophe.

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