Donnerstag, 8. Juli 2010

Das Sparpaket, Teil 2 - Punkte 1-4

1. Bildung und Forschung

Diesem Punkt wird klar Vorrang eingeräumt. Daher sind hier keine Kürzungen vorgesehen. Es bleibt bei dem Vorhaben 12 Mrd. Euro bis 2013 zusätzlich in diesem Bereich auszugeben. Darüber ist zu lesen, daß "die Bundesregierung" "an die Bundesländer" appeliert, "das Ziel, 10 % für Forschung und Bildung auszugeben, weiter zu verfolgen."

Das die Länder aber damit schon jetzt Probleme haben, zeigte sich an der Entscheidung zur Bafög-Erhöhung. Am 18.06.2010 hatte der Bundestag die Erhöhung des Bafög auf 670 € beschlossen, sowie das Nationale Stipendienprogramm. Im Mai wurde diese Gesetzesvorlage im Finanzausschuß des Bundesrates vorgelegt und beraten. Die Länder beides mit großer Mehrheit abgelehnt. Deren Begründung war die derzeitige Haushaltslage, durch die Länder die Mehrausgaben in Höhe von 172,9 Mio. Euro angeblich nicht leisten können. Zu den Gegnern der Erhöhung gehören unter anderen Bayern und Hessen.

2. Subventionsabbau und ökologische Neujustierung

Hierbei sollen Ausnahmeregelung der Ökosteuer reduziert werden. Bestehende Subventionen sollen nicht erhöht werden. Neue sollen nicht eingeführt werden.

Da die Kernenergiewirtschaft nicht vom Emissionshandel betroffen, aber dennoch die Kosten für die CO2-Zertifikate in den Strompreis hineinrechnet, was automatisch zu unangemessenen Preissteigerungen führt, sollen die AKW-Betreiber nun auch in den Emissionshandel einbezogen werden. Darüberhinaus sollen die Zusatzgewinne steuerlich belastet werden.

Bis zur Einbeziehung des Luftverkehrs in den Emissionshandel "wird eine nationale ökologische Luftverkehrsabgabe für alle Passagiere erhoben, die von einem inländischen Flughafen abfliegen."

3. Soziale Kürzungen

Dieser Bereich trägt im Original die Überschrift: "Stärkung von Beschäftigungsanreizen und Neujustierung von Sozialleistungen".

Bislang war es so, daß der Empfänger von Arbeitslosengeld 1 nach dessen Auslaufen einen befristeten Zuschlag von maximal 160 € im ersten Jahr. Im zweiten Jahr wieder Zuschlag halbiert. Im 3. Jahr entfällt er komplett. Dieser Zuschlag wurde damals eingeführt, damit diejeniger, die aus dem Alg I Bezug herausfallen, weicher auf Alg II landen. Dieser Zuschlag wird abgeschafft. Ebenso wird die Pauschale zur Rentenversicherung für Alg II-Empfänder abgeschafft. Gesetzliche Pflichtleistungen der BA werden zu Ermessensleistungen umfunktioniert. Dadurch will man mehr Flexibilität schaffen. Die BA soll in die Lage versetzt werden, zielgerichteter fördern zu können. Die Empfänger sollen dadurch animiert werden, eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufzunehmen.

Das Elterngeld wird von 67 % auf 65 % gesenkt. Der Höchstbetrag von 1.800 € bleibt jedoch erhalten. Für Alg II-Empfänger wird das Elterngeld gestrichen. Die Mittel für den Ausbau von Betreuungplätzen werden nicht gestrichen. Die Kommunen werden aufgefordert, deren Ausbau fortzusetzen.

Der Heizkostenzuschuß für Wohngeldempfänger wird gestrichen.

Die Förderinstrumente für junge Arbeitslose sollen gebündelt und verbessert werden. Zusammen mit der Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente, die 2011 umgesetzt werden soll, will man auch hier Einsparungen erzielen.

4. Anpassung der Bundeswehr

Im Verteidigungsministerium sollen bis 2014 4 Mrd. Euro eingespart werden. Dazu wurde ersteinmal eine Kommission eingerichtet, die entsprechende Vorschläge erarbeiten sollen. Bislang wird eine Reduktion der Personalstärke von bis zu 40 000 Mann diskutiert. Darüber hinaus stehen einige Rüstungsprojekte zur Disposition. Die Vorschläge sollen bis September ausgearbeitet sein.

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